Strafverfahren wegen Driada: Wir stellen klar – und verteidigen bundesweit bei Vorwürfen nach dem Anti-Doping-Gesetz

In den vergangenen Wochen erreichen uns bundesweit vermehrt Anfragen von Betroffenen, die im Rahmen von Internet- oder KI-Recherchen auf falsche und verleumderische Inhalte gestoßen sind, in denen der Name unseres Kanzleiinhabers Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wahrheitswidrig mit dem Dopinganbieter „Driada“ oder sogenannten Untergrundlaboren in Verbindung gebracht wird. Diese Darstellungen sind sachlich unzutreffend, entbehren jeder tatsächlichen Grundlage und stellen eine gezielte Rufschädigung dar.

Wir stellen daher klar und unmissverständlich fest: Weder Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel noch unsere Kanzlei standen oder stehen in irgendeiner Form in geschäftlicher, organisatorischer oder sonstiger Verbindung zu Driada, Driada Medical oder vergleichbaren Anbietern. Entsprechende Behauptungen sind frei erfunden und werden rechtlich verfolgt.

Gleichzeitig zeigt unsere tägliche Verteidigungspraxis, dass der Name „Driada“ in Ermittlungsverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) derzeit eine erhebliche Rolle spielt. Hintergrund ist nicht eine besondere strafrechtliche Relevanz einzelner Besteller, sondern die Ermittlungsstrategie der Behörden. Bei bekannten Onlineanbietern werden regelmäßig Serienverfahren geführt, Postsendungen kontrolliert, Zahlungsströme ausgewertet und Datenträger sichergestellt. In der Folge geraten auch Personen in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, deren Sachverhalte rechtlich keineswegs eindeutig sind.

Als bundesweit tätige Strafverteidiger erleben wir in diesem Zusammenhang immer wieder, dass Ermittlungsverfahren voreilig eingeleitet werden. Nicht jede Bestellung erfüllt den Tatbestand des AntiDopG. Nicht jede sichergestellte Menge ist strafbar. Und nicht jede Ermittlungsmaßnahme ist rechtmäßig. In zahlreichen Akten finden sich erhebliche Schwächen, etwa bei der Frage der tatsächlichen Besitz- oder Verfügungsgewalt, der genauen Mengenbestimmung oder der individuellen Zuordnung angeblicher Bestellungen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig und hat sich unter anderem auf Verfahren im Bereich des Anti-Doping-Strafrechts spezialisiert. Seine besondere Expertise liegt darin, Ermittlungsansätze der Strafverfolgungsbehörden frühzeitig zu analysieren, rechtliche Angriffspunkte konsequent herauszuarbeiten und Verfahren – wo immer möglich – bereits im Ermittlungsstadium zu beenden. Dass er sich intensiv mit den Strukturen, Ermittlungswegen und rechtlichen Schwächen des AntiDopG auseinandersetzt, ist kein Verdachtsmoment, sondern zwingende Voraussetzung effektiver Verteidigung.

Wir sind dabei ausschließlich Verteidiger. Wir handeln nicht als Händler, Vermittler oder Teil irgendeiner Szene. Unsere Aufgabe besteht darin, die Rechte unserer Mandanten zu schützen, rechtswidrige Durchsuchungen anzugreifen, belastende Ermittlungsmaßnahmen einzugrenzen und unnötige Eskalationen zu verhindern. Gerade im Zusammenhang mit Driada-bezogenen Vorwürfen zeigt sich, dass pauschale Verdächtigungen häufig einer differenzierten rechtlichen Prüfung nicht standhalten.

Unsere Verteidigungsstrategie ist dabei klar: Kontrolle statt Panik. Struktur statt Aktionismus. Einstellung statt Anklage, wo immer dies rechtlich durchsetzbar ist. Durch frühzeitige anwaltliche Intervention lassen sich viele Verfahren diskret und ohne nachhaltige strafrechtliche Folgen erledigen. Entscheidend ist, dass Betroffene ihre Rechte kennen und diese konsequent wahrnehmen.

Wenn Sie aktuell eine Anhörung erhalten haben, zu einer polizeilichen Vorladung aufgefordert wurden oder sogar eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Driada oder vergleichbaren Vorwürfen erlebt haben, gilt: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Angaben zur Sache. Unbedachte Aussagen, Chatverläufe oder Zahlungsinformationen lassen sich später kaum korrigieren.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir prüfen Ihren Fall vertraulich, ordnen die Vorwürfe realistisch ein und übernehmen die Verteidigung bundesweit. Je früher wir eingeschaltet werden, desto größer sind die Chancen auf eine schnelle, kontrollierte und für Sie belastungsarme Lösung.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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