Angriffe auf Polizei & Feuerwehr: Verschärfung der Strafen nötig?

In den letzten Jahren ist eine besorgniserregende Zunahme von Angriffen auf Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste zu verzeichnen. Allein im Jahr 2023 wurden bundesweit knapp 106.000 Polizistinnen und Polizisten Opfer von Gewalttaten, was einem Anstieg von rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung hat die Bundesregierung veranlasst, Maßnahmen zur Verschärfung der Strafen für derartige Angriffe zu erörtern.

Bereits im September 2024 beschloss das Bundeskabinett Änderungen am Strafgesetzbuch, um Staatsbedienstete, Einsatzkräfte und Freiwillige besser zu schützen. Die geplanten Änderungen sehen unter anderem vor, dass der Schutz von Verfassungsorganen und deren Mitgliedern, der bereits für Bund und Länder gilt, auf die kommunale und europäische Ebene erweitert wird. Übergriffe auf diesen Personenkreis sollen künftig mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Zudem sollen geltende Strafvorschriften wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte auf den Schutz von Polizistinnen und Polizisten, Hilfeleistende der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes erweitert werden, aber auch auf Mitarbeitende von Rettungsdiensten oder ärztlicher Notdienste. Als besonders schwerer Fall soll gewertet werden, wenn jemand Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt. Dies soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. 

Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Notwendigkeit einer strengen Bestrafung solcher Attacken, um Gewalt gegen Demokraten unnachgiebig zu begegnen. Sie erklärte, dass es gut sei, das Strafrecht zu verschärfen, um diejenigen besser zu schützen, die für unsere Demokratie und Gesellschaft einstehen: Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. 

Die geplanten Verschärfungen stoßen jedoch nicht nur auf Zustimmung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) argumentiert, dass der besondere Schutz für Einsatzkräfte bereits im Gesetz verankert sei und eine Erhöhung des Strafmaßes nicht notwendig erscheine. Die bestehenden Regelungen würden bereits eine höhere Bestrafung als bei gewöhnlichen Nötigungs- oder Körperverletzungsdelikten vorsehen. 

Ungeachtet dieser Diskussionen ist es unerlässlich, dass Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, sei es beruflich oder ehrenamtlich, besonderen Schutz genießen. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Einsatzkräften stellt nicht nur eine Gefahr für die Betroffenen dar, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

In diesem Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, dass Beschuldigte in Strafverfahren, insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Angriffen auf Einsatzkräfte, eine kompetente und erfahrene Verteidigung erhalten. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, verfügt über umfangreiche Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren. Seine profunden Kenntnisse im Strafverfahrensrecht machen ihn zu einem absoluten Experten auf diesem Gebiet.

Sollten Sie selbst mit einem entsprechenden Tatvorwurf konfrontiert sein, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Dr. Bunzel steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Situation ausführlich zu besprechen.

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In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

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