Aussageverweigerungsrecht: Warum Schweigen die beste Strategie ist.

Wer plötzlich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, gerät schnell in Panik und möchte sich rechtfertigen. Doch genau das kann schwerwiegende Folgen haben. Denn jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Deshalb ist das Aussageverweigerungsrecht eines der wichtigsten Schutzmechanismen im Strafverfahren – und oft die beste Strategie für Beschuldigte.

1. Was bedeutet das Aussageverweigerungsrecht?

Das Aussageverweigerungsrecht gibt Ihnen das Recht, zu einem strafrechtlichen Vorwurf keine Angaben zu machen. Dieses Recht steht jedem Beschuldigten zu, unabhängig davon, ob die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht Fragen stellt.

2. Gilt das auch für Zeugen?

Nicht nur Beschuldigte, sondern auch bestimmte Zeugen haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies gilt insbesondere für:

  • Angehörige des Beschuldigten (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder),
  • Personen, die sich durch eine Aussage selbst belasten könnten (Zeugen mit einem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 StPO).

3. Warum ist Schweigen die beste Strategie?

Viele glauben, dass eine sofortige Erklärung helfen könnte, Missverständnisse aufzuklären. Doch das Gegenteil ist oft der Fall.

  • Alles kann gegen Sie verwendet werden: Jede unbedachte Aussage, selbst wenn sie harmlos erscheint, kann von den Ermittlungsbehörden interpretiert und gegen Sie genutzt werden.
  • Aussagen sind oft widersprüchlich: Unter Stress oder Druck formulierte Aussagen enthalten häufig Fehler oder Widersprüche, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
  • Sie kennen die Ermittlungsakte nicht: Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, welche Beweise oder Verdachtsmomente gegen Sie vorliegen. Wer spricht, ohne diese Informationen zu kennen, riskiert, sich ungewollt zu belasten.

4. Wann sollten Sie Ihr Schweigerecht nutzen?

Grundsätzlich immer, wenn:

  • Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren genannt werden,
  • Sie eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei erhalten,
  • Sie mit einer Hausdurchsuchung oder Festnahme konfrontiert sind,
  • Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten.

5. Die richtige Vorgehensweise

  • Keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen.
  • Keine Erklärungen unterschreiben. Polizeiprotokolle sind oft ungenau oder enthalten Formulierungen, die missverständlich sein können.
  • Unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Ein erfahrener Anwalt wie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, kann Akteneinsicht beantragen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

6. Was tun, wenn die Polizei Druck ausübt?

Es kommt häufig vor, dass Ermittler versuchen, Beschuldigte durch geschickte Fragen oder emotionale Appelle zu Aussagen zu bewegen. Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie müssen nichts erklären – weder in einer polizeilichen Vernehmung noch in informellen Gesprächen.

7. Fazit: Schweigen schützt!

Wer verdächtigt oder beschuldigt wird, sollte niemals vorschnell sprechen. Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Verteidigungsinstrument und kann Ihnen entscheidende Vorteile im Strafverfahren sichern. Falls Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, kontaktieren Sie umgehend Dr. Maik Bunzel. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um schnell professionelle Hilfe zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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