Beleidigung & üble Nachrede: Wann droht eine Strafe?

Nicht jedes harte Wort oder jede abfällige Bemerkung ist gleich strafbar. Doch im deutschen Strafrecht gibt es klare Grenzen, wann eine Äußerung als Beleidigung (§ 185 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) verfolgt werden kann. Was genau ist strafbar, welche Strafen drohen und wie kann man sich gegen einen Vorwurf verteidigen?

1. Was gilt als Beleidigung? (§ 185 StGB)

Beleidigung ist jede vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person. Dazu gehören:

  • Direkte Beschimpfungen (z. B. Schimpfwörter, abwertende Gesten)
  • Verbalattacken in sozialen Medien
  • Beleidigungen in schriftlicher Form oder per Nachricht

Die Strafe für Beleidigung richtet sich nach der Schwere des Falls:

  • Geldstrafe (abhängig vom Einkommen)
  • Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bei tätlicher Beleidigung bis zu drei Jahren)

2. Wann liegt üble Nachrede vor? (§ 186 StGB)

Üble Nachrede liegt vor, wenn jemand ehrenrührige Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die nicht bewiesen sind.

  • Beispiel: „Person X ist ein Betrüger“, ohne Beweise dafür zu haben.
  • Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

3. Was ist der Unterschied zur Verleumdung? (§ 187 StGB)

Noch schwerer wiegt Verleumdung, wenn jemand absichtlich falsche, rufschädigende Tatsachen über eine andere Person verbreitet. Hier drohen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

4. Wie kann man sich gegen einen Vorwurf verteidigen?

Ein erfahrener Strafverteidiger kann prüfen, ob:

  • Die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
  • Es sich um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt.
  • Die Äußerung in einem berechtigten Interesse (z. B. Pressefreiheit) liegt.

5. Warum ein Strafverteidiger wichtig ist

Gerade bei Äußerungsdelikten ist eine sorgfältige Prüfung der Beweislage entscheidend. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, hat umfassende Erfahrung in der Verteidigung solcher Fälle und kann eine effektive Strategie entwickeln.

6. Fazit: Schnell handeln und juristischen Beistand sichern

Wenn gegen Sie wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung ermittelt wird, sollten Sie keine vorschnellen Aussagen machen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Dr. Maik Bunzel steht Ihnen zur Seite – nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um professionelle Hilfe zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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