Betrug oder Versehen? Wie Sie sich gegen den Vorwurf des Betrugs verteidigen können

Der Vorwurf des Betrugs (§ 263 StGB) kann schwerwiegende Konsequenzen haben – von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Doch nicht jede falsche Angabe oder jeder finanzielle Vorteil ist automatisch ein Betrug. Oft handelt es sich um Missverständnisse oder unbeabsichtigte Fehler. Wie können Sie sich gegen eine solche Anschuldigung verteidigen? Und wann ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung besonders wichtig?

1. Was ist Betrug nach § 263 StGB?

Betrug setzt nach dem Strafgesetzbuch (StGB) folgende Voraussetzungen voraus:

  • Täuschungshandlung: Eine falsche Aussage oder das Verschweigen von Tatsachen.
  • Irrtumserregung: Eine andere Person wird durch die Täuschung in die Irre geführt.
  • Vermögensverfügung: Der Getäuschte trifft aufgrund des Irrtums eine finanzielle Entscheidung.
  • Vermögensschaden: Dem Opfer entsteht ein finanzieller Nachteil.
  • Vorsatz und Bereicherungsabsicht: Der Täter handelt bewusst und will sich oder einen Dritten bereichern.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt sein.

2. Welche Strafen drohen?

Die Strafen für Betrug variieren je nach Schwere des Falls:

  • Einfacher Betrug: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB): Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Banden- oder schwerer Betrug (§ 263 Abs. 5 StGB): Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

3. Häufige Fälle von Betrugsvorwürfen

Betrugsvorwürfe treten in vielen Lebensbereichen auf, darunter:

  • Versicherungsbetrug (z. B. vorgetäuschter Diebstahl oder manipulierte Schadensmeldungen)
  • Subventions- oder Sozialbetrug (z. B. unberechtigte Beantragung von Corona-Hilfen oder Sozialleistungen)
  • Online- und Kreditkartenbetrug
  • Abrechnungsbetrug (z. B. bei Steuererklärungen oder in Arztpraxen)

4. Wie können Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen?

Ein erfahrener Strafverteidiger kann verschiedene Verteidigungsstrategien prüfen:

  • Kein Vorsatz: Wenn nachgewiesen werden kann, dass kein Täuschungsvorsatz bestand, entfällt die Strafbarkeit.
  • Fehlender Schaden: Falls kein finanzieller Schaden nachweisbar ist, könnte ein Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung möglich sein.
  • Fehlende Beweise: Die Staatsanwaltschaft muss die Tat nachweisen. Fehlt eine tragfähige Beweisgrundlage, kann das Verfahren eingestellt werden.
  • Rückzahlung oder Schadenswiedergutmachung: In manchen Fällen kann eine frühzeitige Wiedergutmachung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

5. Warum ein Strafverteidiger unverzichtbar ist

Ein Betrugsvorwurf kann erhebliche Folgen haben, insbesondere wenn er zu einer Vorstrafe führt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Betrugsvorwürfen. Er prüft die Vorwürfe genau, analysiert die Beweislage und setzt sich für eine bestmögliche Verteidigungsstrategie ein.

6. Fazit: Keine übereilten Aussagen – sofort anwaltlichen Rat einholen

Wer eines Betrugs beschuldigt wird, sollte keinesfalls vorschnell eine Aussage machen. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie sich frühzeitig beraten. Falls gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie umgehend Dr. Maik Bunzelkontaktieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um professionelle Hilfe zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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