Bitcoin in Gefahr? Was die strafprozessuale Sicherung für Beschuldigte bedeutet

Bitcoins als Angriffspunkt für Ermittlungsmaßnahmen

Bitcoins und andere Kryptowährungen haben sich längst als alternative Vermögenswerte etabliert. Für viele Menschen stellen sie nicht nur ein Spekulationsobjekt, sondern einen Teil ihrer Vermögensvorsorge dar. Doch die digitale Anonymität und Dezentralität machen sie auch für die Strafverfolgung besonders interessant. Immer häufiger geraten Bitcoin-Bestände ins Visier der Ermittlungsbehörden. Der Verdacht allein kann ausreichen, um Sicherungsmaßnahmen auszulösen. Beschuldigte sehen sich dann plötzlich mit einer Beschlagnahme oder einem Vermögensarrest konfrontiert. Was bedeutet das konkret? Und wie können sich Betroffene effektiv zur Wehr setzen?

Die strafprozessuale Sicherung: Ein juristisches Minenfeld

Die Staatsanwaltschaft kann Bitcoins sichern, wenn diese als Tatertrag in Betracht kommen. Dabei wird unterschieden: Sind die Coins noch in der ursprünglichen Wallet des Beschuldigten vorhanden, kommt eine Beschlagnahme in Betracht. Wurden sie jedoch vermischt oder in Bitcoin umgewandelte Vermögenswerte festgestellt, kann ein Vermögensarrest erfolgen. Beides hat gravierende Konsequenzen. Eine Beschlagnahme bedeutet nicht nur, dass der Zugriff gesperrt wird – auch eine Transaktion oder Veräußerung wird rechtlich blockiert. Bei einem Vermögensarrest wird zudem das gesamte Vermögen einbezogen, sofern sich der Wert der Coins nicht mehr isolieren lässt.

Die Vollziehung: Wenn Zugriff zur Theorie wird

Besonders problematisch ist die praktische Umsetzung solcher Maßnahmen. Bitcoins liegen nicht physisch vor. Sie werden über sogenannte Wallets mit kryptografischen Schlüsseln verwaltet. Nur wer den Private Key kennt, kann über die Coins verfügen. Doch die Ermittlungsbehörden wissen meist nicht, wo dieser gespeichert ist. Ohne Kooperation des Beschuldigten ist die Vollstreckung schwierig bis unmöglich. Ein Zugriff durch die Behörden auf eine eigene Wallet ist rechtlich bislang nicht explizit geregelt. Die Praxis greift daher zu einer rechtlich fragwürdigen analogen Anwendung bestehender Vorschriften mit erheblichem verfassungsrechtlichem Konfliktpotenzial.

Gefahr durch Rechtsunsicherheit

Diese Unsicherheiten treffen direkt die Betroffenen. Wer als Beschuldigter seine Bitcoins verliert, ohne dass ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, muss dies als tiefgreifenden Eingriff in seine Eigentumsrechte betrachten. Auch der Grundsatz der Unschuldsvermutung wird dadurch erheblich unter Druck gesetzt. Gerade deshalb ist eine professionelle Verteidigung entscheidend.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, hat umfangreiche Erfahrung mit Vermögensabschöpfung und digitalem Vermögen. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel betreut er regelmäßig Mandanten, denen vorgeworfen wird, Kryptowährungen im strafrechtlichen Kontext verwendet oder erworben zu haben. Sein tiefes Verständnis des Strafprozessrechts und der technischen Eigenheiten von Bitcoin-Systemen macht ihn zu einem gefragten Ansprechpartner.

Technische Komplexität trifft auf juristische Unklarheit

Die Verwahrung von Bitcoins erfolgt über Software-Wallets oder Online-Wallets. Bei Software-Wallets liegt der Zugriffsschlüssel lokal auf einem Endgerät, bei Online-Wallets auf den Servern eines Dienstleisters. Daraus ergeben sich unterschiedliche Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden. Ist der Private Key nicht bekannt oder verschlüsselt, kann die Behörde praktisch nicht auf die Bitcoins zugreifen. Auch eine richterliche Anordnung zur Herausgabe bringt nichts, wenn der Beschuldigte nicht kooperiert. Technisch kann die Kontrolle der Kryptowährung schnell und unwiderruflich entzogen werden. Damit droht der Staat, in der Vermögensabschöpfung ins Leere zu laufen – es sei denn, man greift zu juristischen Umwegen.

Verfassungsrechtlich heikles Terrain

Ein solcher Umweg besteht derzeit in der analogen Anwendung der Vorschriften zur Pfändung beweglicher Sachen. Die Idee: Der Private Key wird wie ein Gegenstand behandelt, der vom Staat beschlagnahmt und verwertet werden kann. Doch das Analogieverbot im Strafrecht setzt hier enge Grenzen. Eingriffe in Eigentumsrechte bedürfen klarer gesetzlicher Grundlagen. Eine gesetzliche Regelung zur sicheren und rechtlich zulässigen Verwahrung von Kryptowährungen existiert bislang nicht. Daher ist dieser Bereich besonders streitanfällig und erfordert umfassende rechtliche Verteidigung.

Dr. Maik Bunzel: Ihr Ansprechpartner bei drohender Sicherung digitaler Vermögenswerte

In vielen Fällen bestehen bereits vor Einziehung oder Sicherung erhebliche Einwendungen: Ist der Zugriff auf die Wallet überhaupt möglich? Handelt es sich tatsächlich um Tatertrag? Wurde der Beschluss formal korrekt erlassen? Dr. Maik Bunzel setzt genau hier an: durch umfassende Akteneinsicht, technische und juristische Prüfung der Beweislage sowie eine entschlossene Verteidigungsstrategie.

Der Schutz digitalen Eigentums ist ein hochspezialisiertes Feld. Wer sich in dieser Situation befindet, benötigt nicht nur juristische, sondern auch technische Kompetenz an seiner Seite. Dr. Maik Bunzel verfügt über fundiertes Wissen über kryptografische Sicherungsstrukturen und kennt die Schwachstellen der Ermittlungsstrategie. Seine Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel stehen bundesweit für anspruchsvolle Strafverteidigung bereit.

Fazit: Rechtzeitig handeln, Eigentum schützen

Wer mit Ermittlungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen konfrontiert ist, sollte nicht zögern. Die strafprozessuale Sicherung von Bitcoins stellt ein rechtliches Hochrisikofeld dar, in dem Fehler gravierende finanzielle und rechtliche Folgen haben können. Die Durchsetzung von Rechten in einem Umfeld technologischer und juristischer Unsicherheiten erfordert hochspezialisierte Verteidigung.

Nutzen Sie deshalb frühzeitig die Möglichkeit, sich mit einem erfahrenen Strafverteidiger zu besprechen. Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de. Dr. Maik Bunzel steht mit seiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Verfügung, um Ihre digitalen Vermögenswerte zu schützen und Ihre Rechte zu wahren. Vertrauen Sie auf eine kompetente Vertretung, die sowohl rechtlich als auch technisch auf der Höhe der Zeit ist.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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