Jugendstrafrecht: Welche Besonderheiten gelten für junge Täter?

Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Ziel ist es nicht primär, den jungen Täter zu bestrafen, sondern ihn zu erziehen und zu resozialisieren. Dies führt zu besonderen Regelungen, die für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und in bestimmten Fällen auch für Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) gelten. Gerade bei jugendlichen Straftätern ist eine kompetente Strafverteidigung essenziell, um die bestmögliche rechtliche Behandlung zu erreichen.

Grundprinzipien des Jugendstrafrechts

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht eine an erzieherischen Maßnahmen orientierte Behandlung vor. Dies bedeutet:

  • Erziehung statt Strafe: Das Gericht orientiert sich an den Entwicklungsbedingungen des jungen Täters.
  • Flexibilität bei Sanktionen: Statt fester Strafen gibt es vielfältige erzieherische Maßnahmen.
  • Bewährungschancen: Jugendstrafen werden häufig zur Bewährung ausgesetzt.
  • Diversion: In bestimmten Fällen kann von einer Strafe ganz abgesehen werden, wenn der Jugendliche Verantwortung übernimmt.

Sanktionen im Jugendstrafrecht

Das Jugendgericht kann folgende Maßnahmen verhängen:

  1. Erziehungsmaßnahmen: Dazu gehören Sozialstunden, Schulungen oder Weisungen (z. B. sich von bestimmten Orten fernzuhalten).
  2. Zuchtmittel: Dazu zählen Verwarnungen, Auflagen (z. B. Entschuldigung beim Opfer) und Jugendarrest.
  3. Jugendstrafe: Diese reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wird aber nur verhängt, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen.

Wann gilt das Jugendstrafrecht für Heranwachsende?

Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren wird geprüft, ob sie noch wie Jugendliche zu behandeln sind. Kriterien sind:

  • Reifegrad: War der Täter zur Tatzeit emotional und geistig noch nicht voll erwachsen?
  • Tatkontext: Handelte er impulsiv oder unter jugendtypischem Gruppenzwang?

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel kann gezielt darauf hinwirken, dass das mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt.

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

Eine spezialisierte Verteidigung ist im Jugendstrafrecht besonders wichtig. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel, kennt die Besonderheiten dieses Rechtsbereichs genau. Er sorgt dafür, dass die Umstände des jungen Täters angemessen berücksichtigt werden und die Strafe so milde wie möglich ausfällt.

Fazit: Jetzt kompetente Hilfe sichern

Wer als junger Mensch oder Elternteil mit einem Jugendstrafverfahren konfrontiert ist, sollte schnell handeln. Dr. Maik Bunzel bietet eine fundierte Verteidigung, um die besten Ergebnisse zu erzielen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um eine Beratung zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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