Justizreform: Geringfügige Delikte als Ordnungswidrigkeitensachen statt Straftaten behandeln?

Die Diskussion um die Entkriminalisierung bestimmter Delikte nimmt in Deutschland zunehmend Fahrt auf. Im Zentrum steht die Frage, ob geringfügige Straftaten, wie das Fahren ohne gültigen Fahrschein, zukünftig als Ordnungswidrigkeiten statt als Straftaten behandelt werden sollten. Befürworter argumentieren, dass dies die Justiz erheblich entlasten würde, während Kritiker einen Abbau des Rechtsbewusstseins befürchten. Doch was bedeutet eine solche Reform konkret, und welche Folgen hätte sie für Betroffene?

Die aktuelle Rechtslage

Derzeit wird das Fahren ohne gültigen Fahrschein als Erschleichen von Leistungen gemäß §265a Strafgesetzbuch (StGB) gewertet und mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Dies führt dazu, dass jedes Jahr Tausende von Fällen vor Gericht landen, was eine erhebliche Belastung für die Justiz bedeutet. Ein weiteres Beispiel ist der Besitz geringer Mengen Cannabis, der in manchen Bundesländern bereits als Bagatelldelikt behandelt wird, jedoch noch immer unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Argumente für die Entkriminalisierung

Die Befürworter einer Umwandlung bestimmter Delikte in Ordnungswidrigkeiten heben mehrere Vorteile hervor:

  • Entlastung der Justiz: Strafverfahren binden enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Eine Umwandlung würde dazu führen, dass Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sich auf schwerere Delikte konzentrieren können.
  • Verhältnismäßigkeit: Es erscheint fragwürdig, ob das Fahren ohne Ticket oder der Besitz geringer Mengen Cannabis mit Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung gleichgesetzt werden sollten.
  • Soziale Folgen: Eine strafrechtliche Verurteilung kann gravierende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben, etwa durch Eintragungen im Führungszeugnis, die berufliche Chancen mindern.
  • Internationale Vorbilder: In vielen Ländern wurden ähnliche Reformen bereits umgesetzt, beispielsweise in Portugal, wo Drogenbesitz für den Eigenbedarf lediglich verwaltungsrechtliche Konsequenzen hat.

Kritische Stimmen

Gegner der Entkriminalisierung warnen vor negativen Auswirkungen:

  • Erosion des Rechtsbewusstseins: Eine Lockerung könnte als Signal verstanden werden, dass Gesetzesverstöße weniger ernst genommen werden.
  • Mangelnde Abschreckung: Kritiker befürchten, dass insbesondere das Erschleichen von Leistungen ohne strafrechtliche Konsequenzen zunehmen könnte.
  • Fehlende Sanktionierungsmöglichkeiten: Eine Ordnungswidrigkeit geht in der Regel mit geringeren Sanktionen einher. Ob dies ausreicht, um die gewünschte Lenkungswirkung zu erzielen, bleibt fraglich.

Folgen für Betroffene

Sollte die Entkriminalisierung bestimmter Delikte umgesetzt werden, würden Betroffene nicht mehr mit einer Vorstrafe rechnen müssen. Stattdessen könnten Geldbußen verhängt werden, die jedoch oft leichter zu vollstrecken sind als Geldstrafen im Strafrecht. Für Beschuldigte wäre es dennoch ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu sichern, um mögliche Konsequenzen abzuwenden oder zu minimieren.

Die Rolle eines spezialisierten Strafverteidigers

Gerade in Zeiten rechtlicher Umbrüche ist eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, bietet mit seinen Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel eine exzellente Verteidigung für Mandanten, die von strafrechtlichen Verfahren betroffen sind. Mit der Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren kennt er die entscheidenden Stellschrauben, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.

Fazit

Die Entkriminalisierung geringfügiger Delikte könnte zu einer erheblichen Entlastung der Justiz führen und die Verhältnismäßigkeit des Strafrechts stärken. Allerdings bleiben rechtspolitische und gesellschaftliche Fragen offen. Falls Sie von einer strafrechtlichen Anklage betroffen sind, sei es wegen Erschleichens von Leistungen oder anderen Delikten, empfiehlt es sich dringend, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Nutzen Sie das Kontaktformular auf der Website von Dr. Maik Bunzel, um eine individuelle und kompetente Beratung zu erhalten.

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In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

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