Steuerhinterziehung: Strafen, Verjährung & professionelle Verteidigung

Steuerhinterziehung stellt in Deutschland eine ernsthafte Straftat dar, die nicht nur das Gemeinwesen schädigt, sondern auch für die betroffenen Personen erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringt. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich insbesondere in der Abgabenordnung (AO), die klare Regelungen zur Ahndung von Steuerstraftaten enthält.

Definition und Tatbestände der Steuerhinterziehung

Gemäß § 370 AO begeht Steuerhinterziehung, wer vorsätzlich gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder diese pflichtwidrig in Unkenntnis lässt, wodurch es zu einer Verkürzung von Steuern oder der Erlangung ungerechtfertigter Steuervorteile kommt. Dies umfasst sowohl aktive Handlungen, wie die Abgabe falscher Steuererklärungen, als auch Unterlassungen, beispielsweise das Nichtanzeigen steuerpflichtiger Einkünfte. Bereits der Versuch einer solchen Tat ist strafbar.

Strafrahmen und Bemessung der Strafen

Die Sanktionen für Steuerhinterziehung variieren je nach Schwere der Tat:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren: Dies ist der allgemeine Strafrahmen für Steuerhinterziehung.
  • Besonders schwerer Fall: Bei besonders schwerer Steuerhinterziehung, beispielsweise bei hohen Hinterziehungsbeträgen oder bei Verwendung gefälschter Dokumente, kann die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren betragen. Ein solcher besonders schwerer Fall wird in der Regel angenommen, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000 Euro übersteigt.

Die genaue Strafzumessung orientiert sich maßgeblich an der Höhe des hinterzogenen Betrags:

  • Bis 50.000 Euro: In der Regel wird eine Geldstrafe verhängt.
  • Ab 50.000 Euro: Es liegt regelmäßig ein besonders schwerer Fall vor, der eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach sich zieht, die jedoch oft zur Bewährung ausgesetzt wird.
  • Ab 100.000 Euro: Auch hier wird ein besonders schwerer Fall angenommen, wobei die Freiheitsstrafe ebenfalls oft zur Bewährung ausgesetzt wird.
  • Ab 1.000.000 Euro: In diesen Fällen ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung die Regel.

Verjährung von Steuerstraftaten

Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Im Unterschied zum allgemeinen Strafrecht zählen bei der Bemessung der Verjährungsfristen die Strafandrohungen für besonders schwere Fälle mit. Bei besonders schweren Fällen verlängert sich die Frist daher auf fünfzehn Jahre. Die Frist beginnt mit der Beendigung der Tat, also in der Regel mit Ergehen des betreffenden Steuerbescheides.

Allerdings kann die Verjährungsfrist durch Unterbrechungen mehrfach neu beginnen. Bei jeder Unterbrechung startet die volle Frist erneut. Unterbrechungen können durch verschiedene Maßnahmen erfolgen, wie zum Beispiel:

  1. Bekanntgabe der Einleitung eines Bußgeldverfahrens
  2. Erste Vernehmung des Beschuldigten
  3. Durchsuchungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen

Die Verfolgungsverjährung für Straftaten nach der Abgabenordnung tritt deshalb spätestens nach 42,5 Jahren ein, unabhängig von der Anzahl der Unterbrechungen.

Möglichkeiten der strafbefreienden Selbstanzeige

Ein zentrales Instrument im deutschen Steuerstrafrecht ist die strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 AO. Durch eine vollständige und rechtzeitige Offenlegung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart kann der Täter Straffreiheit erlangen. Allerdings ist die Wirksamkeit der Selbstanzeige an strenge Voraussetzungen geknüpft und in bestimmten Fällen ausgeschlossen, beispielsweise wenn bereits eine Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde oder die Tat bereits entdeckt ist. Da Fehler bei der Erstellung einer Selbstanzeige schwerwiegende Folgen haben können, sollte dies niemals ohne juristische Unterstützung geschehen.

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, kann hier entscheidende Unterstützung leisten und dazu beitragen, dass Mandanten von den Vorteilen einer Selbstanzeige profitieren, ohne sich unnötig zu gefährden.

Bedeutung einer professionellen Verteidigung

Angesichts der Komplexität des Steuerstrafrechts und der erheblichen Konsequenzen einer Verurteilung ist eine fachkundige Verteidigung unerlässlich. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann nicht nur bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige unterstützen, sondern auch im Falle eines Ermittlungsverfahrens die Rechte des Beschuldigten wahren und eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei Steuerstraftaten kann eine frühzeitige Einbindung eines kompetenten Verteidigers wie Dr. Maik Bunzel den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Dr. Bunzel verfügt über umfangreiche Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren und ist bundesweit als Strafverteidiger tätig, mit Kanzlei-Standorten nicht nur in Cottbus, sondern auch in Berlin und Kiel. Seine profunde Kenntnis des Steuerstrafrechts ermöglicht es ihm, Mandanten effektiv gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung zu verteidigen und so mögliche Strafen zu minimieren oder gar abzuwenden.

Fazit

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet. Umso wichtiger ist es, bei entsprechenden Vorwürfen frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten. Wer mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert wird oder eine Selbstanzeige in Erwägung zieht, sollte sich dringend an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Dr. Maik Bunzel steht Ihnen mit seiner Expertise und seinem umfassenden Fachwissen zur Seite. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um eine Beratung zu vereinbaren und Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu schützen.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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