Strafbare Beihilfe durch Steuerberater? – Die Bedeutung richtiger Beweiswürdigung

Im Strafverfahren steht oft mehr auf dem Spiel als die bloße Klärung eines Sachverhalts – es geht um Freiheit, berufliche Existenz und gesellschaftliche Reputation. Umso wichtiger ist es, dass Gerichte bei der Beurteilung von Schuld und Unschuld alle Indizien in ihrer Gesamtheit bewerten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt eindrucksvoll, welche Fehler bei der Beweiswürdigung vermieden werden müssen – und welche Folgen dies für die Betroffenen haben kann. Im Zentrum steht eine Steuerberaterin, die wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt wurde, deren zivilrechtliche Verantwortlichkeit jedoch unklar blieb.

Der Ausgangsfall: Eine Steuerberaterin war für ein Unternehmen tätig, das vermeintlich in der Vermietung von Datenspeichersystemen investierte. In Wahrheit handelte es sich um ein Schneeballsystem. Die Steuerberaterin war zudem mit einem der Geschäftsführer verheiratet. Nach Aufdeckung des Betrugs, der in mehreren Fällen Anleger um ihr Kapital brachte, wurde sie strafrechtlich belangt. In der Hauptverhandlung legte sie ein Geständnis ab und wurde wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Im anschließenden Zivilprozess behauptete sie jedoch, ihr Geständnis sei nicht der Wahrheit entsprechend gewesen, sondern nur zur Vermeidung einer Haftstrafe erfolgt.

Zivilrechtlich stellte sich die Frage, ob ihr Verhalten tatsächlich eine schuldhafte Beihilfehandlung im Sinne des § 27 StGB darstellte. Hierzu hätte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine umfassende Würdigung aller Umstände vornehmen müssen. Genau das geschah aber nicht. Statt einer ganzheitlichen Betrachtung bewertete das OLG die Belastungsindizien einzeln und kam so zu dem Schluss, dass ein hinreichender Tatnachweis fehle.

Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf. Er stellte klar: Eine Beweiswürdigung ist rechtsfehlerhaft, wenn sie sich auf die isolierte Prüfung einzelner Indizien beschränkt und keine Gesamtbetrachtung aller Umstände vornimmt. Gerade bei Indizienprozessen ist eine umfassende Inbezugsetzung aller Hilfstatsachen erforderlich. Nur so lässt sich der notwendige Schluss auf die Haupttatsache – in diesem Fall die vorsätzliche Beihilfe – mit der nötigen Sicherheit treffen.

Was bedeutet das für die Praxis? Zunächst einmal: Auch im Zivilrecht richtet sich die Beihilfenhaftung nach strafrechtlichen Grundsätzen. Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet – etwa durch Förderung, Erleichterung oder Bestärkung des Tatentschlusses. Dabei genügt es nicht, dass der Helfer alle Details kennt. Es reicht, wenn er die zentralen Merkmale der Haupttat erkennt oder zumindest billigend in Kauf nimmt.

Doch nicht jede Handlung eines Dritten, die mit einer Straftat in Zusammenhang steht, ist automatisch strafbar. Gerade im Bereich steuerberatender Berufe, in denen viele Tätigkeiten „neutral“ sind – wie etwa die Erstellung von Bilanzen, Buchführungen oder Steuererklärungen – ist besondere Vorsicht geboten. Der BGH hat daher klargestellt: Neutrale Handlungen können strafbare Beihilfe sein, wenn ihnen ein sogenannter deliktischer Sinnbezug zukommt – also wenn der Beitrag des Beraters eindeutig und ausschließlich auf die Unterstützung einer Straftat abzielt.

Für Berufsträger wie Steuerberater oder Anwälte bedeutet das: Sie sind grundsätzlich nicht für jede Mitwirkung an rechtswidrigen Vorgängen verantwortlich. Strafbarkeit entsteht erst dann, wenn sie mit Wissen um die Umstände handeln, unter denen ihre Tätigkeit deliktisch wird. Wer also weiß, dass sein Beitrag mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Straftat fördern wird, und dies bewusst in Kauf nimmt, riskiert eine strafrechtliche Verurteilung.

Vor Gericht ist dabei entscheidend, wie die Beweislage gewürdigt wird. Die Gerichte dürfen keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen. Ein Urteil muss sich auf ein hinreichendes Maß an Sicherheit stützen – nicht auf absolute Gewissheit. Insbesondere darf ein Geständnis nicht einfach als „aus taktischen Gründen“ entwertet werden, wenn es durch die sonstige Beweislage bestätigt wurde. Der BGH wies darauf hin, dass ein nach langer Hauptverhandlung abgelegtes Geständnis ein starkes Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsachen ist.

Für Beschuldigte wie die Steuerberaterin aus dem entschiedenen Fall kann das erhebliche Konsequenzen haben – sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Wer einmal rechtskräftig verurteilt wurde, dem drohen in Folgeprozessen erhebliche Nachteile, selbst wenn die rechtliche Bewertung erneut angefochten wird. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig kompetente strafrechtliche Unterstützung zu sichern, insbesondere wenn die eigene berufliche Tätigkeit im Zentrum der Vorwürfe steht.

Hier ist die Expertise von Dr. Maik Bunzel gefragt. Als Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht kennt er die Schnittstellen zwischen Straf- und Zivilrecht genau. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel betreut er Mandanten bundesweit – insbesondere bei Vorwürfen der Beihilfe, Steuerhinterziehung oder berufsbedingter Mitverantwortung. Seine Erfahrung aus mehreren tausend Strafverfahren macht ihn zu einem idealen Ansprechpartner für komplexe wirtschaftsstrafrechtliche Fälle.

Wer als Berufsträger Gefahr läuft, in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt zu werden, sollte sich frühzeitig beraten lassen. Schon vermeintlich alltägliche Tätigkeiten können – in einem bestimmten Kontext – strafrechtliche Relevanz entfalten. Gerade wenn der Vorwurf der Beihilfe im Raum steht, sind fundierte Kenntnisse des Strafrechts unerlässlich.

Sollte Ihnen eine solche Situation drohen oder Sie mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert sein, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit Dr. Maik Bunzel. Nutzen Sie das Kontaktformular auf seiner Kanzleiseite für eine erste Einschätzung. Denn in Strafverfahren zählt jede Entscheidung – und vor allem der richtige Verteidiger an Ihrer Seite.

Wenn Sie beruflich Verantwortung tragen und in den Fokus der Justiz geraten, benötigen Sie jemanden, der Ihre Rechte konsequent verteidigt. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Dr. Maik Bunzel – bevor aus einer Vermutung ein Urteil wird.

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In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

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