Strafregister & Führungszeugnis: Wann werden Einträge gelöscht?

Wichtig: Individuelle Beratung kann den Unterschied ausmachen – die folgenden Ausführungen setzen daher voraus, dass man den Inhalt des eigenen Bundeszentralregistereintrags kennt und bewerten kann.

Strafregister & Führungszeugnis: Wann werden Einträge gelöscht?

Einträge im Strafregister und deren Löschung sind für viele Betroffene von großer Bedeutung. Ein belastender Eintrag kann berufliche Chancen einschränken oder persönliche Nachteile mit sich bringen. Doch wann werden diese Einträge gelöscht, und wie lange bleiben sie sichtbar?

Das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis

Das Bundeszentralregister (BZR) erfasst alle strafrechtlichen Verurteilungen. Das Führungszeugnis ist hingegen eine verkürzte Version, die nur bestimmte Einträge enthält. Je nach Art der Verurteilung gelten unterschiedliche Löschfristen.

Löschfristen im Bundeszentralregister

Einträge im BZR werden nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht:

  • 5 Jahre: Bei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten.
  • 10 Jahre: Bei Freiheitsstrafen über drei Monate und bis zu einem Jahr (wenn zur Bewährung ausgesetzt).
  • 15 Jahre: Bei Freiheitsstrafen über ein Jahr.
  • 20 Jahre: Bei Sexualstraftaten, sofern es sich nicht um ein lebenslanges Verbot handelt.

Die Fristen beginnen in der Regel mit dem Tag der vollständigen Verbüßung der Strafe.

Wann verschwinden Einträge aus dem Führungszeugnis?

Nicht alle Einträge im BZR erscheinen im Führungszeugnis. Kleinere Strafen bis zu 90 Tagessätzen oder Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten werden meist nach drei Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Bei schwereren Delikten können die Fristen auf 5, 10 oder 15 Jahre ansteigen.

Was tun, wenn ein Eintrag nicht gelöscht wird?

Sollte ein Eintrag nach Ablauf der Frist weiterhin bestehen, kann ein Antrag auf Löschung gestellt werden. In manchen Fällen kann ein spezialisierter Anwalt prüfen, ob eine frühere Löschung möglich ist.

Warum rechtliche Unterstützung wichtig ist

Wer wissen möchte, wann sein Eintrag gelöscht wird, oder ob ein Antrag auf vorzeitige Löschung sinnvoll ist, sollte sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel ist ein ausgewiesener Experte im Strafrecht und kann Ihnen beratend zur Seite stehen.

Fazit: Lassen Sie sich beraten

Ein Strafregistereintrag muss nicht lebenslang ein Hindernis bleiben. Lassen Sie sich von einem Experten wie Dr. Maik Bunzel beraten, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de für eine individuelle Einschätzung.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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