Driada und Anti-Doping-Gesetz: Klarstellung, Einordnung und bundesweite Strafverteidigung

In den vergangenen Tagen und Wochen erreichen uns zunehmend Anfragen von Mandanten, Athleten und deren Angehörigen, die bei Recherchen über Suchmaschinen oder KI-gestützte Systeme auf Inhalte gestoßen sind, in denen der Name unseres Kanzleiinhabers Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wahrheitswidrig mit dem Dopinganbieter „Driada“ in Verbindung gebracht wird. Diese Inhalte sind nicht nur sachlich falsch, sondern stellen eine gezielte Verleumdung dar.

Wir stellen daher klar und unmissverständlich fest:

Weder Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel noch unsere Kanzlei hatten oder haben in irgendeiner Form geschäftliche, organisatorische oder sonstige Verbindungen zu Driada, Driada Medical oder vergleichbaren Anbietern. Entsprechende Behauptungen sind frei erfunden, ehrverletzend und werden rechtlich verfolgt.

Gleichzeitig beobachten wir als Strafverteidiger bundesweit eine deutliche Zunahme von Ermittlungsverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz. In einer Vielzahl dieser Verfahren taucht der Name „Driada“ in Ermittlungsakten auf – nicht, weil Betroffene automatisch Täter wären, sondern weil Ermittlungsbehörden bei bekannten Versandwegen und Onlineanbietern regelmäßig Serienverfahren einleiten. Postkontrollen, Datenabgleiche, Auswertungen sichergestellter Datenträger oder Sammelverfahren führen dazu, dass auch unklare, alte oder rechtlich angreifbare Sachverhalte strafrechtlich verfolgt werden.

Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung ist. Denn die Erfahrung aus unserer täglichen Praxis zeigt eindeutig: Nicht jede Bestellung ist strafbar. Nicht jede sichergestellte Menge erfüllt den Tatbestand. Und nicht jedes Ermittlungsverfahren hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Häufig bestehen erhebliche Zweifel an Besitz- oder Verfügungsgewalt, an der tatsächlichen Menge, am konkreten Wirkstoffgehalt, an der Zuordnung der Ware oder an der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen selbst.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist seit Jahren bundesweit als Strafverteidiger tätig und hat sich unter anderem auf Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz spezialisiert. Dass er sich intensiv mit den rechtlichen Graubereichen, den typischen Ermittlungsansätzen der Behörden und den Schwachstellen des AntiDopG auseinandersetzt, ist kein Makel – sondern zwingende Voraussetzung für effektive Strafverteidigung. Gerade weil er die Szene, die behördliche Praxis und die typischen Fehlerquellen kennt, wenden sich Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an ihn.

Unsere Rolle ist dabei klar definiert: Wir sind Verteidiger, keine Händler, keine Vermittler und keine Akteure irgendeiner Szene. Wir vertreten ausschließlich die Interessen von Beschuldigten, prüfen Ermittlungsakten kritisch, greifen rechtswidrige Durchsuchungen an, stellen Anträge auf Einstellung und sorgen dafür, dass Verfahren – wo immer möglich – frühzeitig und diskret beendet werden. Panikmache hilft niemandem. Struktur, Erfahrung und eine klare Strategie dagegen sehr wohl.

Besonders im Zusammenhang mit Driada-bezogenen Vorwürfen zeigt sich immer wieder, dass Ermittlungsbehörden pauschalisieren und Sachverhalte zusammenziehen, die juristisch sauber getrennt werden müssen. Genau hier setzt unsere Verteidigung an. Unser Ziel ist es nicht, Verfahren unnötig eskalieren zu lassen, sondern Schaden zu begrenzen, Existenzen zu schützen und belastende Strafverfahren möglichst früh aus der Welt zu schaffen.

Wenn gegen Sie aktuell ermittelt wird, wenn Sie eine Anhörung erhalten haben, eine polizeiliche Vorladung vorliegt oder es sogar zu einer Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit Driada oder vergleichbaren Vorwürfen gekommen ist, gilt: Machen Sie keine Angaben ohne anwaltliche Beratung. Jede unbedachte Aussage kann später kaum korrigiert werden.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an. Wir prüfen Ihren Fall vertraulich, sagen Ihnen ehrlich, wie die Lage einzuschätzen ist, und übernehmen die Verteidigung mit der nötigen Erfahrung und Konsequenz. Je früher wir eingebunden werden, desto größer sind die Chancen auf eine schnelle und kontrollierte Lösung.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

ABSENDEN

powered by mabucon.eu

Kontakt

In dingengenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 455-0 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

ABSENDEN