Verfahren erledigt, Geld trotzdem weg?

Ein Strafverfahren hat oft zur Folge, dass Gegenstände sichergestellt werden – entweder, weil sie als Beweismittel von Bedeutung sein können, oder weil sie als Taterträge einzuziehen sind. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Maik Bunzel zeigt hier anhand eines Beispiels, dass es sich lohnen kann, frühzeitig einen Spezialisten zu beauftragen. Dr. Bunzel betreibt eine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Standorten in Berlin und Cottbus. Als Strafverteidiger ist er bundesweit tätig.

Vor einigen Monaten auf einer deutschen Autobahn: Zwei junge Männer und eine junge Frau sind auf dem Weg aus den Niederlanden zurück nach Hause, nach Polen. Im Fahrzeug befinden sich ca. 100.000 Euro Bargeld. Einer der jungen Männer hat in Holland etwas „Gras“ für den Eigenbedarf gekauft und in der Hosentasche. Der andere hat sein beruflich genutztes Notizbuch dabei. Die drei geraten in eine Polizeikontrolle. Die Drogen werden gefunden. Die Polizei durchsucht daraufhin das Fahrzeug. Das Bargeld wird gefunden und sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Steuerhinterziehung und Geldwäsche steht im Raum.

Seit 2017 besteht die Möglichkeit für den deutschen Staat, auch ohne Verurteilung eines Straftäters sichergestellte und mutmaßlich „bemakelte“ Vermögenswerte einzuziehen. Hintergrund ist § 76a Abs. 4 StGB. Ausführliche Informationen zu dieser Vorschrift sind hier nachzulesen. Entscheidend ist, dass ein Gericht lediglich davon überzeugt sein muss, dass der Betroffene die Vermögenswerte – in aller Regel Geld – nicht legal hat erwerben können. Das Gericht kann sich hierfür zum Beispiel auf die offiziellen Einkommensverhältnisse des Betroffenen oder auf die Auffindesituation (Verstecke etc.) berufen.

Zurück zu unserem Fall: Der Eigentümer des Bargeldes geht sofort zum Anwalt. Dieser nimmt umgehend Kontakt zur zuständigen Staatsanwaltschaft auf und stellt einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Sicherstellung. Nach Akteneinsicht legt er dar, weshalb der junge Mann das – ihm legal zustehende – Bargeld mit sich geführt hat. Nachdem die Staatsanwaltschaft diese Angaben überprüft hat, ist der Spuk für den Betroffenen nach wenigen Wochen vorbei:

Bild Rückzahlung

Wichtig war hier – wie so oft – eine schnelle Reaktion des Betroffenen mit professioneller Unterstützung. Denn ohne anwaltliche Aktivitäten – wohlgemerkt durch einen Anwalt, der weiß, was er tut – kann es vorkommen, dass die Ermittlungsbehörden sich auf eine bestimmte These versteifen, diese „ausermitteln“ und dann bei Gericht die selbstständige Einziehung sichergestellter Vermögenswerte beantragt wird, noch bevor der Betroffene überhaupt angehört wurde. Die dann vom Gericht durchgeführte Anhörung kann oft nicht verhindern, dass der durch die Akte „geisternde“ Eindruck sich beim Gericht verfestigt und zu einer für den Betroffenen nachteiligen Entscheidung führt.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel berät Sie gern. Ein telefonisches Gespräch zur ersten Orientierung ist hierbei stets kostenfrei.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 455-0 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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