Vorladung als Zeuge: Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie eine Vorladung als Zeuge erhalten, sollten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben. Eine fehlerhafte Aussage oder falsches Verhalten kann erhebliche Konsequenzen haben. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig über Ihre Rechte zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

Muss ich einer Zeugenvorladung folgen?

  • Von der Polizei: Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einer Vorladung durch die Polizei nachzukommen. Sie müssen nur erscheinen, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stammt.
  • Von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht: In diesem Fall besteht eine gesetzliche Pflicht zum Erscheinen. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann zu einer Vorführung oder einem Ordnungsgeld führen.

Welche Rechte haben Zeugen?

  • Zeugnisverweigerungsrecht: Enge Familienangehörige des Beschuldigten dürfen die Aussage verweigern (§ 52 StPO).
  • Aussageverweigerungsrecht: Wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten könnten, dürfen Sie die Aussage verweigern (§ 55 StPO).
  • Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, sich vor einer Aussage juristisch beraten zu lassen. In komplizierten Fällen kann ein Zeugenbeistand sinnvoll sein.

Was sollten Sie als Zeuge beachten?

  1. Keine vorschnellen Aussagen: Überlegen Sie genau, bevor Sie eine Aussage machen. Unklare oder widersprüchliche Aussagen können problematisch sein.
  2. Wahrheitsgemäße Aussagen: Falschaussagen können strafrechtliche Konsequenzen haben (§ 153 StGB).
  3. Recht auf Akteneinsicht über einen Anwalt: In bestimmten Fällen kann ein Anwalt Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, um Sie optimal vorzubereiten.

Warum anwaltlicher Rat wichtig ist

Ein erfahrener Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel kann Sie umfassend beraten, bevor Sie eine Zeugenaussage machen. Gerade wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aussage strafrechtliche Folgen für Sie oder andere haben könnte, ist eine anwaltliche Beratung essenziell.

Fazit: Lassen Sie sich beraten

Eine Zeugenvorladung sollte nicht unterschätzt werden. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung durch einen Experten. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um eine individuelle Beratung durch Dr. Maik Bunzel zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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