Wann brauche ich einen Strafverteidiger? Wichtige Hinweise für Beschuldigte und Angehörige

Wer mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert wird, steht oft unter enormem Druck. Viele fragen sich, ob sie wirklich sofort einen Strafverteidiger brauchen oder ob sie erst abwarten sollten. Doch im Strafverfahren kann jede falsche Entscheidung schwerwiegende Folgen haben. Hier erfahren Sie, wann Sie unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen sollten – und warum schnelles Handeln entscheidend ist.

1. Sobald Sie als Beschuldigter gelten

Ein Strafverteidiger wird spätestens dann erforderlich, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Sie führt. Dies ist der Fall, wenn Sie offiziell als Beschuldigter geführt werden – sei es durch eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder eine Festnahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich nicht auf Ihr eigenes juristisches Wissen verlassen, sondern sofort einen erfahrenen Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel kontaktieren.

2. Bei einer polizeilichen Vorladung

Viele glauben fälschlicherweise, dass sie einer polizeilichen Vorladung unbedingt Folge leisten müssen. Doch als Beschuldigter haben Sie keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird Ihnen in den meisten Fällen raten, von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Unüberlegte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden – auch wenn Sie sich für unschuldig halten.

3. Bei einer Hausdurchsuchung

Wenn die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor Ihrer Tür steht, ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Sie sollten:

  • Ruhe bewahren und sich den Durchsuchungsbeschluss genau ansehen,
  • Keine aktiven Erklärungen oder Aussagen abgeben,
  • Sofort Ihren Anwalt kontaktieren.

Ein Strafverteidiger wie Dr. Maik Bunzel kann überprüfen, ob die Durchsuchung rechtmäßig ist, und Maßnahmen gegen unrechtmäßige Beschlagnahmungen einleiten.

4. Nach einer Festnahme oder bei Untersuchungshaft

Falls Sie festgenommen wurden oder sich in Untersuchungshaft befinden, benötigen Sie sofort anwaltliche Unterstützung. Ihr Verteidiger kann eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde einlegen und die Verteidigungsstrategie frühzeitig aufbauen. Wichtig: Machen Sie keine Aussagen ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt.

5. Nach Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklage

Ein Strafbefehl oder eine Anklage bedeutet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie abgeschlossen wurde und ein Gericht über Ihre Schuld entscheiden soll. Ein Strafbefehl kann erhebliche Konsequenzen haben, wie hohe Geldstrafen oder sogar eine Vorstrafe. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Ein Strafverteidiger kann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen oder eine bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.

6. Warum ein Strafverteidiger von Anfang an wichtig ist

Strafverfahren sind komplex, und bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Ein erfahrener Verteidiger wie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, verfügt über die nötige Expertise, um frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Ihre Rechte zu schützen.

7. Fazit: Keine Experimente – Sofort anwaltliche Hilfe sichern

Jede strafrechtliche Anschuldigung kann schwerwiegende Folgen haben. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – je früher Sie einen Strafverteidiger einschalten, desto besser stehen Ihre Chancen. Falls Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, kontaktieren Sie umgehend Dr. Maik Bunzel. Nutzen Sie das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um schnell professionelle Hilfe zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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