Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger – Was ist die bessere Wahl?

Wer sich einem Strafverfahren gegenübersieht, steht oft vor der Frage: Sollte ich einen Wahlverteidiger beauftragen oder auf einen Pflichtverteidiger vertrauen? Der Unterschied zwischen beiden kann erhebliche Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens haben. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Pflichtverteidiger bestellt wird und warum die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers oft die bessere Entscheidung ist.

1. Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn ein Fall als notwendige Verteidigung (§ 140 StPO) eingestuft wird. Dies ist unter anderem der Fall, wenn:

  • eine schwere Strafe (mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe) droht,
  • der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet,
  • der Fall vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelt wird,
  • der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst angemessen zu verteidigen.

2. Was ist ein Wahlverteidiger?

Ein Wahlverteidiger ist ein Strafverteidiger, den der Beschuldigte selbst auswählt und bezahlt. Dies hat den Vorteil, dass man sich gezielt einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht suchen kann, der sich intensiv mit dem Fall befasst.

3. Unterschiede zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger

MerkmalPflichtverteidigerWahlverteidiger
Wer bestimmt ihn?GerichtBeschuldigter
KostenVom Staat getragen (müssen ggf. zurückgezahlt werden)Vom Mandanten gezahlt
WahlfreiheitFreie Wahl (wenn man sich darum kümmert)Freie Wahl
Engagement & ErfahrungVariabel, oft hohe ArbeitsbelastungMeist gezielt ausgewählter Experte

4. Was spricht für einen Wahlverteidiger?

  • Freie Wahl eines erfahrenen Strafverteidigers: Sie können sich für einen Spezialisten wie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel, entscheiden.
  • Mehr Zeit für Ihren Fall: Ein Wahlverteidiger ist nicht von Gerichtsterminen überlastet und kann sich intensiver um Ihre Verteidigung kümmern.
  • Bessere Strategieentwicklung: Ein erfahrener Strafverteidiger kann frühzeitig Einfluss auf das Verfahren nehmen und die besten Verteidigungsmöglichkeiten ausschöpfen.

5. Kann man den Pflichtverteidiger wechseln?

Grundsätzlich kann ein Pflichtverteidiger nur unter bestimmten Bedingungen abgelehnt oder gewechselt werden, etwa wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. In vielen Fällen ist es daher ratsam, direkt einen Wahlverteidiger zu beauftragen.

6. Fazit: Frühzeitige Wahl eines Strafverteidigers sichert die beste Verteidigung

Ein Pflichtverteidiger bietet eine Grundsicherung, doch ein Wahlverteidiger gibt Ihnen die Möglichkeit, sich gezielt für einen spezialisierten und engagierten Verteidiger zu entscheiden. Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, sollten Sie schnell handeln und sich professionelle Unterstützung sichern.

Kontaktieren Sie Dr. Maik Bunzel über das Kontaktformular auf strafverteidiger-cottbus.de, um eine individuelle und kompetente Verteidigung zu erhalten.

Kontakt

In dringenden Fällen erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus rund um die Uhr unter 0151 21 778 788. Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter 0355 49 49 45 50 erreichbar.

Gern können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Ihre Nachricht wird werktags in aller Regel binnen weniger Minuten gelesen.

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